| Quelle: | Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz Nr. 7/2009 |
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| 2011/2012 | 27.06.2011 bis 05.08.2011 |
04.10.2011 bis 14.10.2011 |
22.12.2011 bis 06.01.2012 |
29.03.2012 bis 13.04.2012 |
| 2012/2013 | 02.07.2012 bis 10.08.2012 |
01.10.2012 bis 12.10.2012 |
20.12.2012 bis 04.01.2013 |
20.03.2013 bis 05.04.2013 |
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Die Daten bedeuten jeweils den ersten und den letzten Ferientag |
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| 20.02.2012 | (Rosenmontag) | |
| 21.02.2012 | (Fastnachtdienstag) | |
| 18.05.2012 | (Freitag nach Christi Himmelfahrt) | |
| 08.06.2012 | (Freitag nach Fronleichnam) |
Beurlaubungen vor und nach den Ferien:
| Beurlaubungen unmittelbar vor
oder nach den Ferien sollen gemäß Schul- ordnung grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter auf schriftlichen Antrag hin Ausnahmen gestatten. Die Schulleitung bittet Sie daher sehr herzlich, Ihre Urlaubsplanung an den mitgeteilten Ferienterminen auszurichten. |
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Regelung bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen:
| Hiermit weisen wir Sie auf die in
Rheinland-Pfalz geltende Regelung bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen hin: Die Schule kann nicht generellen Unterrichtsausfall anordnen. Die Eltern haben jedoch das Recht, ihr Kind zu Hause zu lassen, wenn ihnen dies auf Grund der Straßenverhältnisse angemessen oder gar erforderlich erscheint. Bitte haben Sie Verständnis für eventuelle Busverspätungen bei Winterwetter. Zeichnen sich auf Grund des Wetterberichtes oder anhaltender Schneefälle am späten Vormittag problematische Straßenverhältnisse ab, beabsichtigen wir, die Buslinien bereits nach dem Mittagessen mit der Heimfahrt der Kinder zu betrauen. |
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